Wieder Einbruch und Vandalismus im Poller Schützenhaus

Wieder eine böse Überraschung auf dem Weg zum wöchentlichen Training.

Vor Ort im Schützenhaus mussten wir wieder feststellen, dass eingebrochen wurde und zudem auch noch einiges zerstört.

Dies ist bereits der  7. Einbruch, den wir direkt dem Sportamt der Stadt Köln verdanken!

Seit dem das Sportamt die Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln missachtet und das Wärterhaus nicht mehr vermietet werden darf, gab es bereits 7 Einbrüche und Obdachlose haben im Wald hinter der Anlage gekämpft und dort sogar Gras angebaut.

Vor Gericht musste das Sportamt bereits zugeben, dass ihre lächerlichen Lügen frei erfunden  waren und entsprechend abgebügelt wurden.

Die unbegründete Kündigung wurde komplett vom Gericht abgelehnt.

Jetzt stellt sich die Frage: Wann greift Oberbürgermeisterin  Reker endlich durch und setzt dieser Farce ein Ende?

 

 

 

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Stadt verliert vor Gericht gegen Afra Schützen

Klatsche mit Ansage – anders kann man das Urteil des Gerichts gegen die Stadt Köln nicht bezeichnen.

Mit fadenscheinigen Lügen versucht ein Mitarbeiter des Sportamts unseren Verein aus seinem Domizil zu vertreiben.

Da werden Keller erfunden, die es nicht gibt. Da wird eine Drogenplantage herbeifantasiert und von Bewohnern eines Schießstandes (!) gefaselt!

Diese Schauergeschichten des Herrn Edgar Schmitz sind somit vollumfänglich vom Gericht als das entlarvt worden, was sie sind:

Geschichten aus dem Paulaner Garten…

 

Hier das Urteil:

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Fehlerhafte Berichterstattung im Kölner Stadtanzeiger

Fehlerhafte Berichterstattung im Kölner Stadtanzeiger
Die St. Sebastianus & Afra Schützenbruderschaft von 2012 e.V. ist Deutschlands erste schwul-les-bi-sche Schützenbruderschaft.
Seit fast 10 Jahren sind wir nun in Poll haben dort unser Heim gefunden.
Leider hat uns das Sportamt von Anfang massiv entgegen gearbeitet. So wurde z.B. der Vorgängerverein gezwungen, die Schießstandgenehmigung für Kleinkaliber bei der Polizei abzumelden. Somit war der Bestandsschutz hierfür hinfällig.
Wir können jetzt nur Luftgewehr und Bogenschießen betreiben.
Mit viel Arbeit und Liebe zum Detail haben wir den Schießstand renoviert und nach dem Tod der Mieterin des Wärterhäuschens auch dieses begonnen zu renovieren.
Das Sportamt verweigerte uns die Erlaubnis, eine Nachmieterin dort einziehen zu lassen. Auf diese Weise fiel eine Sozialwohnung weg und uns gingen als Verein Einnahmen verloren.
Ungünstigerweise kam dann Corona. Mangels Veranstaltungen konnten wir keine Einnahmen mehr generieren und somit geriet die Renovierung massiv ins Stocken.
Gleichzeitig hat das Grünflächenamt im Wald HINTER unserem Gelände massiv gerodet und dort Zugänge freigelegt. U.a. zu einem alten Bunker.
Man kann jetzt vom angrenzenden Spielplatz jederzeit dort auf das Gelände (welches NICHT zu uns gehört) und dort campen. (Was ungünstigerweise häufig geschieht).
Seitdem hatten wir auch bereits mehrere Einbrüche in unserem Schießstand. Das diese Gestalten den Bunker nutzen, um dort Drogen zu züchten, ist das Ergebnis dieser Untätigkeit der Verwaltung.
Wir haben dies aber mit Hilfe der Polizei unterbinden können.Entsprechende Hinweise an das Sportamt blieben gänzlich unbeantwortet.
Dass das Sportamt jetzt dreister weise behauptet, WIR würden in unserem Keller Drogen züchten, hat bereits zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde geführt.
Weder der Schießstand noch das Wärterhäuschen oder die Toiletten sind unterkellert! Die Camper im Wald hinter unserem Gelände haben nichts mit uns zu tun! Egal, wie lange diese dort hausen!
Das Sportamt weigert sich auch einen Lokaltermin zu machen, um uns zu zeigen, wo dieser Keller sein soll und wo jemand auf unserem Gelände wohnen soll!
Alleine diese Verweigerung zeigt ja, dass den Mitarbeitenden dort sehr bewusst ist, dass sie nicht genug von der Anlage und den Gegebenheiten vor Ort wissen und ihre Queerfeindliche Handlungsweise einfach fortsetzen.
Unsere einzige Verfehlung ist die Tatsache, dass wir den Bauschutt aus dem Haus HINTER dem Haus gelagert haben. Hierzu haben wir jetzt aber einen Container bestellt, um diesen umgehend entfernen zu lassen.
Zudem hätte die ungerechtfertigte Kündigung zur Folge, dass wir in unserem Jubiläumsjahr Insolvenz anmelden müssten und die Stadt Köln auf den Sanierungskosten der Bleibelastung des Bodens sitzen bleiben würde.
Auch die Verlängerung des Grüngürtels wie angestrebt würde nur bedeuten, dass der restliche Wald auf unserem Gelände und der Restwald auf dem Gelände HINTER unserer Anlage abgeholzt und durch Grasfläche ersetzt würde.
Und das für gerade ca 15 m Flächenzugewinn, da NEBEN unserem Gelände Wohnbebauung ist. Alleine die Baumschutzsatzung lässt dies gar nicht zu, über 100 Jahre alte Eichen mal eben zu fällen…
Für Fragen rund um den Verein und unsere Anlage stehen wirgerne zur Verfügung!

Aufruf zur Unterstützung der Flutopfer

Aufruf zur Unterstützung der Flutopfer

Nachdem es inzwischen unzählige Möglichkeiten gibt die Unwetter-Opfer zu unterstützen, möchten wir nicht noch eine weitere Spendenaktion ins Leben rufen, sondern bitten euch, sich an den bestehenden Aktionen zu beteiligen. Sei es mit Geld- oder Sachspenden. Wichtig ist, dass wir den Menschen in Not schnell und unkompliziert unter die Arme greifen… #fürglaubesitteundheimat

 

Häuser abrissreif, Fahrzeuge unter Wasser – das heftige Unwetter, das über Teile von NRW gezogen ist, hat viel zerstört. Für die Betroffenen gibt es inzwischen erste Spendenkonten.

Autos weggespült wie Spielzeug, Straßen meterhoch voll Schlamm und Geröll, Häuser durch die Wassermassen zerstört: Der Starkregen und das Hochwasser stellt viele Betroffene vor massive Probleme. Wer sie finanziell unterstützen will, kann helfen.

So haben neben zahlreichen betroffenen Kommunen auch die Caritasverbände in Nordrhein-Westfalen zu Spenden für die Opfer der Überschwemmungen aufgerufen.

Wir sind erschrocken über das Ausmaß der Verwüstungen durch die Unwetter-Katastrophe und werden den Opfern helfen“, sagt der Sprecher der Diözesan-Caritasdirektoren in NRW, Heinz-Josef Kessmann. Überweisungen können über das Spendenkonto “Caritas international” bei der Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe abgewickelt werden: IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02; BIC: BFSWDE33KRL; Stichwort: CY00897 “Fluthilfe Deutschland”.

Gespendet werden kann auch an die “Aktion Deutschland Hilft“, ein Bündnis deutscher Hilfsorganisationen.

Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) hat eine Liste mit Spendenkonten seriöser Hilfsorganisationen zugunsten der Betroffenen in den Hochwassergebieten erstellt. Neben den Namen und Bankverbindungen empfehlenswerter Hilfsorganisationen würden auch wichtige Tipps für Spenden in Katastrophenfällen gegeben, heißt es.

Die Stadt Hagen haben in den vergangenen Tagen viele Hilfsangebote erreicht – “von Geldspenden über Sachspenden bis zu tatkräftiger Unterstützung”. Wer mit Sachspenden helfen möchte, wird von der Stadt gebeten, zunächst per E-Mail info@fzhagen.de oder telefonisch unter 02331/207-5199 Kontakt aufzunehmen.

Für Geldspenden hat die Stadt ein Konto eingerichtet. Unter dem Verwendungszweck “Hochwasser Hagen” könne man überweisen: IBAN DE 2345 0500 0101 0000 0444.

Auch die Stadt Leverkusen will Einwohner, die vom das Hochwasser betroffen sind und Hilfe brauchen mit denjenigen, die ihre Hilfen anbieten möchten, zusammenbringen. Beide können sich entweder per E-Mail an ehrenamt@stadt.leverkusen.de wenden oder
telefonisch bei der Bürger-Hotline 0214/406-3333 melden (Hotline ist täglich von 8 bis 18 Uhr besetzt).

Für Geldspenden habe die Bürgerstiftung ein Spendenkonto eingerichtet: IBAN: DE40 3755 1440 0100 1262 26 – “Verwendungszweck: Leverkusen hilft”.

Die Diakonie Wuppertal sammelt ebenfalls für die Opfer: Diakonisches Werk Wuppertal; Stadtsparkasse Wuppertal; IBAN DE31 3305 0000 0000 5589 24; Bic WUPSDE33XXX, Stichwort “Hochwasser”.

Für die Opfer des Starkregens mit großflächigen Überschwemmungen vor allem in Swisttal und Rheinbach hat der Rhein-Sieg-Kreis zwei Spendenkonten eingerichtet. Zudem können per Telefon Hilfsangebote gemeldet werden: 02241 13-6252.

Kreissparkasse Köln, IBAN DE54 3705 0299 0001 0694 48 oder VR-Bank Rhein-Sieg eG, IBAN DE78 3706 9520 1109 6900 11, Verwendungszweck „Flut 2021“. Das Spendenkonto für die Menschen im Kreis Euskirchen lautet: IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17, BIC: WELADED1EUS, Stichwort: „Spende Hochwasser“.

Auch die Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal hat ein Spendenkonto eingerichtet: IBAN: DE43 3305 0000 0000 1157 09; BIC/SWIFT-Code: WUPSDE33XXX

Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) ruft ebenfalls zu Spenden auf – und zwar dafür, dass sie ihren Mitarbeitern die notwendige Ausrüstung und alle Materialien zur Verfügung stellen kann.

Bürger helfen Bürgern – unter diesem Motto können Interessierte für die vom Unwetter betroffenen Menschen in Iserlohn im Märkischen Kreis spenden. Das ist über heimatcrowd.de möglich.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat ein Sonderkonto für vom Hochwasser geschädigte denkmalgeschützte Bauten eingerichtet. Es geht um Baudenkmale, die gerade frisch instand gesetzt worden waren. Die Eigentümer seien auf solidarische und schnelle Hilfe angewiesen, da oft Versicherungen die Bauwerke in gefährdeten Regionen gar nicht erst versicherten.

Um Spenden hat auch der Arbeiter-Samariter-Bund NRW gebeten, der mit Helferinnen und Helfern in den am schlimmsten betroffenen Gebieten im Einsatz ist – insbesondere in den Regierungsbezirken Köln, Düsseldorf, in Hagen, im Bergischen Land, am Niederrhein und im Kreis Mettmann.

Unter dieser Kontonummer können die Menschen den ASB und seine Einsatzkräfte unterstützen: Bank für Sozialwirtschaft; IBAN: DE22 3702 0500 0001 2424 03; BIC: BFSWDE33XXX; Stichwort: Hochwasser NRW.

Wer beim Technischen Hilfswerk (THW) den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz oder die technische Ausstattung unterstützen möchte, kann ebenfalls spenden.

Nicht personalisierte werbung wird von den inhalten, die sie sich gerade ansehen, und ihrem allgemeinen standort beeinflusst.